Lokales

Rheinland-Pfalz: Gericht verbietet Stimmzettel mit Quotenhinweis

Kreuz auf Stimmzettel
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Das Landesverfassungsgericht in Rheinland-Pfalz hat Stimmzettel mit Hinweisen zur Frauenquote verboten. Derartige Hinweise verletzten den Grundsatz der Freiheit der Wahl, hieß es in der Begründung des Gerichts.
Es dürfe keine staatliche Einwirkung auf die Entscheidung des Wählers geben. Die rot-grüne Landesregierung wollte auf den Stimmzetteln bei den Kommunalwahlen am 25. Mai wollte auf den Frauenanteil im jeweiligen Gemeinderat und auf den Listen der Parteien hinweisen. Zusätzlich sollte der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" aufgedruckt werden. Bei den Kommunalwahlen im Jahr 2009 waren in Rheinland-Pfalz lediglich 16,8 Prozent der Mandate von Frauen besetzt wurden. Die Entscheidung muss noch in einem Hauptsacheverfahren überprüft werden.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.