Lokales

NRW-Finanzminister lehnt "Rente mit 63" für Beamte ab

Norbert Walter-Borjans
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans spricht sich gegen eine Übertragung der "Rente mit 63" auf die Beamtenpensionen aus: "Sie ist angesichts der Besonderheiten im Beamtenrecht sachlich nicht geboten", sagte der SPD-Politiker dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitagausgabe). Für Beamte gebe es völlig andere Versorgungsregelungen und Ansprüche etwa bei der Krankenversicherung als für den Rest der Arbeitnehmer.
Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können. Der Chef des Deutschen Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt, hatte zuvor in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" "die systemgerechte Übertragung von Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung" gefordert. Walter-Borjans verweist darauf, dass einzelne Beamtengruppen je nach Einsatzort schon jetzt vorzeitig in den Ruhestand gehen können. So liegt das Pensionsalter für Justizbeamte in den Haftanstalten und für Polizisten bei 62 Jahren, Feuerwehrleute im Einsatz können mit 60 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. In Richtung des Beamtenbundes, der die Angleichung der Rentenregelung an die Pensionen gefordert hatte, sagte der Finanzminister: "Man kann nicht in Bereichen, in denen es vorteilhaft erscheint, Gleichstellung mit Arbeitnehmern fordern, sie aber dort ablehnen, wo Beamte Privilegien genießen." Nordrhein-Westfalen beschäftigt rund 250.000 Beamte, den Großteil in den Bereichen Schule, Justiz und Polizei. Für sein gesamtes Personal inklusive der Beamtenpensionen gibt das Land 2014 etwa 25 Milliarden Euro aus. Die Personalkosten sind mit rund 40 Prozent aller Ausgaben der größte Einzelposten im Landeshaushalt. "Die jetzt geforderte Absenkung des Pensionsalters würde zu harten Einschnitten in den Personalhaushalt an anderer Stelle führen", sagte Finanzminister Walter-Borjans.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.