Finanzen

Bundesregierung räumt Wettbewerbsnachteile für Viehzüchter durch Ceta ein

Demonstration gegen TTIP und Ceta
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta kann für europäische und deutsche Viehzüchter auch in der nachverhandelten Fassung weiterhin Wettbewerbsnachteile bringen. Das berichtet die "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter Berufung auf die Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.
Die Bundesregierung "erkennt an, dass die europäischen Erzeuger bei der Gesamtschau aller Produktionsbedingungen im Wettbewerb mit Kanada Nachteile haben", heißt es in der Antwort. Deshalb seien Fleisch und Eier von einer vollständigen Zollfreiheit für kanadische Fleischlieferanten ausgenommen worden. Allerdings gebe es noch Ausnahmen: Innerhalb festgelegter Quoten würden für bestimmte Mengen an kanadischem Rind- und Schweinefleisch die Zölle der EU abgebaut. Die Begünstigungen seien aber bei Rindfleisch auf 0,6 Prozent der EU-Erzeugung und bei Schweinefleisch auf 0,3 Prozent begrenzt, so die Bundesregierung in dem Papier. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, mit Ceta die kanadische Fleischindustrie zu fördern, die erheblich geringere Tierschutz-Standards einhalten müsse als die europäische. Auch könne durch Ceta leichter Fleisch von geklonten Tieren aus Kanada in die EU gelangen. "Die Bundesregierung steht der weitgehenden Marktöffnung durch Ceta völlig unkritisch gegenüber", beklagte Grünen-Politikerin Bärbel Höhn. Ihre Kollegin Nicole Maisch sagte der Zeitung: "Ceta droht die Tierschutzstandards auszuhöhlen."
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