Finanzen

Zeitung: Koalitionsausschuss erzielt Durchbruch bei Entgeltgleichheit

Vier junge Leute auf einer Treppe
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Koalitionsausschuss hat offenbar einen Durchbruch beim Thema Entgeltgleichheit erzielt. Wie die "Rheinische Post" unter Berufung auf das Beschlusspapier des Ausschusses berichtet, soll der individuelle Auskunftsanspruch für Mitarbeiter in Betrieben ab 200 Beschäftigten gelten.
Arbeitnehmer in diesen Betrieben sollen erfahren können, was Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen. Arbeitgeber, die tarifgebunden sind, würden privilegiert: Dem Papier zufolge soll ein Verweis auf tarifliche Entgeltregelungen gegenüber dem Arbeitnehmer ausreichen. Den Anspruch darauf, zu erfahren, was die Kollegen verdienen, können die Arbeitgeber in diesen Betrieben nicht selbst wahrnehmen, sondern dies übernimmt der Betriebsrat, schreibt die Zeitung weiter. Lediglich in Betrieben, die weder über einen Tarifvertrag noch über einen Betriebsrat verfügen, könnten die Arbeitnehmer sich mit ihrem Auskunftsanspruch direkt an den Arbeitgeber wenden.
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