Finanzen
DIW: Über 1,5 Millionen Arbeitnehmer von "Arbeit auf Abruf" betroffen
Die entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet, dass den Angestellten nur eine Mindeststundenzahl zugesichert wird, in der sie beschäftigt werden. Zugleich müssen sie sich jedoch dafür bereithalten, jederzeit mehr zu arbeiten. Verbreitet ist Kapovaz in Branchen, in denen die Auslastung stark schwankt: in der Gastronomie etwa, dem Tourismus oder auch der Pflege. In Altenheimen soll eine steigende Zahl von Pflegern nur noch solche Arbeitsverträge bekommen.
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