Finanzen

DGB-Chef Sommer fordert scharfe Kontrolle des Mindestlohns

Euroscheine
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Gewerkschaften drängen auf eine wirksamere Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns, als bislang im Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgesehen. "Für das Gesetz zum Mindestlohn gilt, was für alle Gesetze gilt: Die Einhaltung muss streng überwacht und kontrolliert werden", sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, dem "Handelsblatt" (Montagausgabe).
Er erinnerte Nahles an ihr Versprechen, eine Info-Hotline einzurichten, bei der Anrufer Verstöße melden können. Diese Ankündigung müsse nun auch umgesetzt werden, forderte Sommer. "In Großbritannien gibt es ebenfalls eine solche Hotline, die sich als sehr wirkungsvoll erwiesen hat." Wichtig sei, dass die Anrufer vor Benachteiligungen durch die Arbeitgeber geschützt würden, wenn sie die Hotline nutzen. Dies kann nach Ansicht des DGB am besten erreicht werden, wenn Meldungen auch anonym möglich sind. Auch Arbeitgeber sollen laut DGB ein Melderecht haben. Für sie könnte die Hotline eine Möglichkeit sein, "Schmutzkonkurrenz durch Lohndumping in anderen Unternehmen bekannt zu machen und dadurch Wettbewerbsverzerrungen aufzudecken und abstellen zu können", heißt es dazu in einem Papier des DGB. Sommer hält es zudem für erforderlich, dass die Politik den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften die Möglichkeit gibt, direkt per Gericht gegen Arbeitgeber vorzugehen, die den Mindestlohn unterlaufen. Dazu sei allerdings ein Verbandsklagerecht nötig. Dies gibt es in Deutschland bisher nur in sehr eingeschränktem Umfang etwa beim Umwelt- und Verbraucherschutz. Nach dem Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums sollen Verstöße gegen den Mindestlohn zwar mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. Außerdem sind für ausländische Arbeitgeber umfassende Meldepflichten geplant. Inländische Arbeitgeber müssen bei Prüfungen zwei Jahre rückwirkend belegen können, wen sie zu welchen Konditionen beschäftigt haben. Dass dies auch regelmäßig geprüft wird, dafür gibt es aber bislang keine Gewähr. So ist eine Hotline bislang nicht vorgesehen. Zudem wurde die nötige Aufstockung des Prüfpersonals bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bislang vom zuständigen Bundesfinanzminister nicht genehmigt.
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