Finanzen

Verbraucher sollten Post zur SEPA-Umstellung prüfen

Kontodaten kontrollieren

GDN - Aktuell werden in Europa Überweisungen und Lastschriften auf SEPA (Single Euro Payments Area) umgestellt. Dabei werden Kontonummer und Bankleitzahl durch eine einzige Kennung ersetzt: die IBAN. Verbrauchern wird eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 eingeräumt.
Bis dahin können sie für inländische Überweisungen auch noch ihre bisherigen Kontodaten nutzen, sofern ihre Bank dies zulässt. Grundsätzlich sind für Verbraucher kaum akute Vorbereitungen notwendig. Sie erhalten ihre IBAN von ihrem Kreditinstitut. Die neue Kontonummer ist jetzt schon auf Kontoauszügen vermerkt, viele Bankkunden haben auch bereits EC-Karten mit der neuen Nummer auf der Rückseite erhalten.
Bei monatlichen Zahlungen auf das Konto gibt es für Verbraucher keinen Handlungsbedarf: Wer etwa eine Rente bezieht, bekommt diese Zahlungen schon als SEPA-Überweisung - die Umstellung des Rentenservices ist lange abgeschlossen. Auch die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Umstellungsarbeiten beispielsweise für Arbeitslosen- und Kindergeldzahlungen so gut wie beendet. Um die SEPA-Gehaltszahlungen kümmert sich der jeweilige Arbeitgeber.
Bei Zahlungsaufträgen von Verbrauchern gelten folgende Regelungen: Die Umstellung von Daueraufträgen übernimmt das Kreditinstitut. Bei laufenden Lastschriften hingegen informiert der Zahlungsempfänger, etwa der Energieversorger, den Zahlungspflichtigen darüber, dass die Einzugs­ermächtigung auf die SEPA-Lastschrift umgestellt wird. Verbraucherschützer empfehlen Verbrauchern, diese Schreiben zur SEPA-Umstellung sorgfältig zu prüfen und vorab festzustellen, ob diese aus seriöser Quelle stammen und ob sie dem Unternehmen in der Vergangenheit überhaupt eine Erlaubnis zum Lastschriftauftrag erteilt haben. Dann sollten die Kunden schauen, ob die IBAN richtig ist
Informationen zur Umstellung stammen aber nicht immer aus seriöser Quelle. Besondere Vorsicht gilt bei E-Mails: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt seit einigen Wochen davor, dass Kriminelle die Umstellungsphase nutzen und mit gefälschten E-Mails zum Thema SEPA Schadsoftware verbreiten. Der schädliche Anhang der Mail - ein Trojaner, der sich mit Endungen wie .PDF oder .ZIP tarnt - werde zwar laut BSI mittlerweile von den meisten Antivirusprogrammen erkannt. Schnell könnten sich aber weitere Varianten entwickeln, die dann als vermeintliche Kundeninformation zu SEPA verbreitet würden.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.