Politik

Das Neue Normal - Die Zweiklassengesellschaft

Für Nicht-Geimpfte keine Freiheiten


mRNA-Impfstoff von Biontech (Quelle: heldmann.photography)
Ausgangssperre: Leere Innenstadt
(Quelle: heldmann.photography)
GDN - Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 4. Mai: “Für Bürger, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, könnten schon ab dem kommenden Wochenende keine Ausgangssperren und Kontaktverbote mehr gelten. Darauf einigten sich die Spitzen von Union und SPD am Montag."
CoVid-19-Impfung
Quelle: heldmann.photography
"Alle Lockerungen sollen nur für Menschen mit vollständigem Impfschutz gelten - der ist zwei Wochen nach der zweiten Teilimpfung gegeben. Auch Menschen, die in den vergangenen sechs Monaten von einer Coronainfektion genesen sind, profitieren von den Erleichterungen. Für Menschen, die noch gar nicht oder nur erstgeimpft sind, bleiben die Einschränkungen ohne Änderung gültig. Menschen, deren Coronainfektion länger als sechs Monate zurückliegt, werden voraussichtlich eine zusätzliche Impfstoffdosis benötigen. 14 Tage nach der Spritze werden sie dann den doppelt Geimpften gleichgestellt.“ (SZ 4.5.2021) “Ich habe im Bundestag mein Wort gegeben: In dieser Pandemie wird es keine Impfpflicht geben. Wir setzen auf Aufklärung und Information.“, so Jens Spahn. (Quelle: Die Welt 13.1.2021) Wahr ist daran, dass es (bisher) in Deutschland keine gesetzliche Pflicht für eine Covid-19-Impfung gibt. Unwahr ist jedoch, dass die Bundesregierung auf “Aufklärung und Information“ setzen würde. Nein, die Bundesregierung setzt auf Druck und eine Zweiklassen-Gesellschaft: Geimpfte als die eine Klasse, selbst bereits Infizierte, die die Infektion überstanden und Antikörper gebildet haben, müssen sich zusätzlich impfen lassen; Nicht-Geimpfte, die weit gehend vom sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen werden sollen, als die andere Klasse.
Nicht alle wollen sich impfen lassen
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Eine Kommentatorin der Zeitung “Die Welt“ meinte: “Ganz abgesehen von dem großen Argument, dass eine andauernde Einschränkung der Grundrechte bei Geimpften und Genesenen unverhältnismäßig sei “¦“ (Quelle: Die Welt 4.5.2021). Für nicht Geimpfte sieht sie die andauernde Einschränkung also offensichtlich als verhältnismäßig an. In einer freiheitlichen Gesellschaft, die das Recht auf körperliche Unversehrtheit als Grundrecht formuliert hat, muss es eine individuelle Entscheidungsfreiheit geben, ob man sich als gesunder Mensch ein Arzneimittel injizieren lässt, dass im Körper Krankheitssymptome mehr oder minderer Schwere auslöst. Zudem gibt es neben den unzweifelhaften Risiken der nur mit einer Notfall- bzw. vorläufigen Zulassung eingesetzten Gen-Impfstoffe, deren Phase II- und Phase III-Studien noch nicht abgeschlossen, geschweige ausgewertet sind, den fehlenden Langzeitstudien, auch medizinische Gründe, sich nicht impfen zu lassen, die in der Person liegen. Letztlich ist das Impfen nicht “alternativlos“; es gibt andere Möglichkeiten, sich individuell vor einer Infektion mit Coronaviren zu schützen, die nachweislich wirken und dies sogar effizienter als die bisher zugelassenen Impfstoffe, auch gegen mutierte Coronaviren (Quelle: Pharmazeutische Zeitschrift 17.3.2021) Kürzlich wurde eine Studie des Salk-Instituts für biologische Studien in La Jolla veröffentlicht, die nachweist, dass das sogenannte Spike-Protein von Sars-CoV-2 bei der Auslösung von Covid-19 eine weitaus größere Rolle spielt als angenommen. Die Forscher “erzeugten sie ein “Pseudovirus“, das von der klassischen Krone der Spike-Proteine von Sars-Cov-2 umgeben war, aber kein tatsächliches Virus enthielt. Dieser Pseudovirus führte zu Schäden in der Lunge und den Arterien eines Tiermodells. Dies beweist, dass das Spike-Protein allein ausreicht, um die Krankheit auszulösen, so die Forschenden.“ (FR online 4.5.2021) Nun entspricht das dem Mechanismus, der auch durch die gegenwärtig in der EU eingesetzten Impfstoffe ausgelöst wird. Sie sorgen dafür, dass durch die körpereigne Proteinbiosynthese ein Protein produziert wird, dass dem Spike-Protein entspricht, um eine Antikörperbildung anzustoßen. So lange nicht nachgewiesen ist, dass diese Proteine nicht die gleichen gefäßschädigenden Wirkungen haben wie das Spike-Protein des Sars-CoV2-Virus, worauf die dokumentierten Impffolgen wie Hirnblutung, Thrombosen oder Myocarditis zumindest hinweisen, sind Bedenken gegen diese Impfstoffe nicht einfach zu negieren. Dabei darf es keine Rolle spielen, aus welchen Gründen sich Menschen nicht impfen lassen.
Impfung schafft keine sterile Immunität
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Hinzu kommt die Tatsache, dass es keinen wissenschaftlichen Nachweis einer sterilen Immunität durch Impfungen gibt, auch wenn gerne andere Fake-News verbreitet werden (wie z.B. in einem Kommentar der SZ von Angelika Slavik, die schreibt: “Sie (Geimpfte) stellen ja laut Wissenschaft kein Infektionsrisiko mehr dar.“) Prof. Klaus Cichutek, Paul-Ehrlich-Institut wurde am 8. April vom SWR so zitiert: “Es sieht so aus, als ob alle aktuellen Corona-Impfstoffe schwere Covid-19-Erkrankungen verhindern können. Aber der Impfstoff muss deshalb nicht vor einer Infektion schützen. So könnten Geimpfte zwar selbst nicht krank werden, aber das Virus im Körper zumindest kurzfristig tragen und weitergeben. “Es gibt aus den Tierversuchen keinen guten Hinweis darauf, dass wir wirklich eine sterile Immunität erreichen können." Überwacht werden die Impfstoffstudien in Deutschland vom Paul-Ehrlich-Institut. Mehrere Studien - unter anderem mit Affen - liefern zumindest Hinweise zu der möglichen Schwäche der aktuellen Impfstoffe. Obwohl ein Teil der Affen geimpft wurde, haben Forscher in der Nase der geimpften Tiere genauso viele Viren gefunden wie bei den Nicht-Geimpften.“ (Quelle: SWR 8.4.2021) Auch “Die Welt“ stellt den derzeitigen Stand der Wissenschaft so dar: “Mediziner agieren landesweit mit demselben Wissen. Weil auch sie als Geimpfte sich weiterhin anstecken können, behandeln sie in Notaufnahmen und auf Infektionsstationen weiterhin in voller Schutzmontur, FFP2-Maske, Visier und Kittel. Und selbstverständlich testen sie sich auch weiterhin. “¦ Bereits bei den Zulassungsstudien für die Pandemieimpfstoffe fiel auf, dass sich auch vollständig Immunisierte wieder infizieren können. “¦ Bislang gibt es weltweit nur eine Studie, die Ansteckungen durch Geimpfte zu zählen versuchte. Es ist eine Registeranalyse aus Schottland, unter der Federführung von Mitarbeitern des dortigen Institute of Health and Wellbeing, online gestellt am 21. März. Die Forscher analysierten Gesundheitsdaten von 144.525 Ärzten und Pflegern und 194.362 Menschen, die mit ihnen zusammenwohnten. Durch die Immunisierung des medizinischen Personals, die zum größten Teil mit Biontec stattfand, sank die Ansteckungswahrscheinlichkeit für ihre Angehörigen um nur 30 Prozent. Allerdings räumen die Forscher auch ein, dass sich die Menschen in den betroffenen Haushalten auch anderswo hätten anstecken können. Als die Wissenschaftler deswegen in einem zweiten Schritt das allgemeine Ansteckungsrisiko herausrechneten, kamen sie immerhin auf eine Schutzwirkung von 60 Prozent für enge Kontakte. Eine undurchdringliche Mauer gegen die Pandemie sieht allerdings anders aus.“ (Quelle. Die Welt 4.5.2021)
Impfen als Ausgang aus Grundrechtseinschränkungen?
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Unter Verweis auf eine Untersuchung von Claudia Denkinger, Infektiologin am Universitätsklinikum Heidelberg, heißt es in dem Artikel in “Die Welt“ weiter: “Die Antikörper der Geimpften sind anders als die der Genesenen sehr einheitlich, sie haben zwar sehr potente Antikörper vom IgG-Typ im Blut, aber ein anderer Typus, IgA, fehlt bei dieser Art von Immunität völlig. “Diese IgA-Antikörper sind sehr mobil, sie dringen direkt in die Schleimhäute ein, patrouillieren dort nach Viren.“ Fehlen IgAs aber, so kann ein Erreger wie Sars-CoV-2 eine ganze Weile unentdeckt bleiben. “¦ Ein weiteres Risiko, auf das Experten hinweisen, sind Fluchtmutationen, die den Immunschutz unterlaufen können.“ Doch von wissenschaftlichen Fakten lässt sich die Bundesregierung nur so weit beeinflussen, wie sie geeignet sind, die gewünschte Politik zu stützen. Das ist nicht erst jetzt zu beobachten. So wurde der eingangs erwähnte Verordnungsentwurf inzwischen beschlossen, der das Zweiklassenrecht legitimieren soll. Dort heißt es, zu den Erkenntnissen des PEI und anderer Wissenschaftler diametral: “Das Robert Koch-Institut führt in einer Bewertung vom 31. März 2021 aus (Anmerkung des Verf.: eine “wissenschaftliche Bewertung“ ist eine Meinungsäußerung, aber keine Studie), dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis deutlich geringer sei als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen. Die Situation stellt sich für genesene Personen vergleichbar dar.“ (Quelle: Verordnungsentwurf vom 29.4.2021)
Antikörpertest nicht als Nachweis akzeptiert
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Die Verordnung sieht vor: “Bestehende Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für getestete Personen auf geimpfte Personen und genesene Personen erstreckt, sodass für geimpfte und genesene Personen etwa ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung entfällt, für geimpfte Personen und genesene Personen Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft vorsieht und für geimpfte Personen und genesene Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten vorsieht.“ (Quelle: ebenda) Diese Verordnung enthält keine zeitliche Befristung. Logisch, denn das Ziel der Bundesregierung hat Gesundheitsminister Spahn laut “Die Welt“ so formuliert: “Erst wenn alle Menschen auf der Welt geimpft seien, sei die Welt auch sicher.“ (Die Welt 7.5.2021) Dabei ist derzeit für verschiedene Tatbestände wie Restaurantbesuche, Buchen von Hotelzimmern oder Ferienwohnungen, Einkaufen im Einzelhandel, bei Besuchen in Zoos und Botanischen Gärten oder beim Friseurbesuch eine Gleichstellung Geimpfter und Genesener (“Genesene im Sinne der Verordnung sind nur Personen, die einen positiven PCR-Test hatten. Wer symptomlos infiziert war und dies erst durch einen Antikörpertest erfahren hat, gilt nicht als genesen im Sinne dieser Verordnung) mit Personen, die einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen können, vorgesehen. Anders hingegen für soziale Kontakte wie Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum oder Ausgangssperren: hier sieht die Verordnung die vollständige Aufhebung dieser Regelungen allein für Geimpfte und Genesene vor.
Geimpfte nicht mehr testen?
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Die Geimpften und Genesenen im Sinne der Verordnung werden also nicht mehr getestet werden. Genau davor warnen Wissenschaftler und fordern genau das Gegenteil. “Wer diesen Effekt durch Eindämmungsmaßnahmen verhindern will, der müsste gerade die Immunen testen. Denkinger, die sich in der Pandemie auch als Schnelltestforscherin einen Namen gemacht hat, gibt zu bedenken, dass unklar ist, ob die bisherigen Antigentests überhaupt bei Geimpften helfen. “Ich nehme an, dass Antigenschnelltests schlechter anschlagen, die Infizierten haben nicht nur weniger Viren, sondern auch eine verkürzte Infektionsdauer.“ Das Zeitfenster, in dem Infektionen mit den Schnelltests gefunden werden können, schrumpft. Eine mögliche Lösung: Nicht weniger, sondern engmaschiger testen. Je mehr Geimpfte es gibt, desto sinnvoller wäre es, in Büros, Schulen oder Fabriken nicht nur zweimal pro Woche, sondern täglich zu testen. Aber das Gegenteil wird wohl Realität werden: Geimpfte werden aus der Teststrategie herausgenommen.“ (Quelle: Die Welt 5.42021)
Maske nur noch für Nicht-Geimpfte? (Symbolbild)
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Karl Lauterbach möchte die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen noch verschärfen, in dem er eine Inzidenzberechnung allein auf die Zahl der Nicht-Geimpften stützen will. Damit ist, bei gleichen Fallzahlen, die Bezugsgruppe deutlich kleiner, mithin die 7-Tage-Inzidenz höher: “In Gegenden, wo unter den Nicht-Immunen weiterhin eine hohe Inzidenz vorliegt, rechnet Karl Lauterbach daher mit Zugangsbeschränkungen, die nur überwinden (sic!) kann, wer beispielsweise seine Immunität über seinen Impfpass oder einen Antigentest nachweisen kann.“ (Quelle: HNA online 30.4.2021) Während der Verordnungsentwurf eine Aufhebung der Maskenpflicht noch nicht vorsieht, kündigt Spahn diese für Geimpfte, nicht aber für Genesene, bereits an: “Geimpfte sollen demnächst wieder mehr Freiheitsrechte zurückbekommen, Masken müssen Geimpfte für eine Übergangsphase aber laut Spahn noch tragen. Geimpfte und Getestete müssen diese Beschränkungen solidarisch zusammen mit allen anderen hinnehmen: “Masken-Tragen ist nervig, aber wir sprechen hier nicht von Jahren, sondern von Wochen und Monaten.“ (Quelle: HNA online 30.4.2021) Damit werden Masken zum Stigma. Ihre Trägerinnen und Träger werden zu einer sozial stigmatisierten Gruppe “Nicht geimpft“ erklärt, der soziale Kontakte ebenso untersagt sind wie Restaurant-, Theater-, Museums- oder sonstige Veranstaltungsbesuche. Auch das Einkaufen im stationären Einzelhandel ist verboten. Zwar kann dieses Verbot derzeit noch durch tagesaktuelle Tests im Einzelfall aufgehoben werden, diese Tests werden aber nicht auf Dauer kostenlos zur Verfügung, sondern spätestens, wenn die “Durchimpfung“ der Bevölkerung groß genug ist, nur noch gegen eine Bezahlung (ca. 20 Euro) verfügbar sein. Das werden sich auf Dauer nur wenige leisten können. So wird die ironische Zuspitzung Ulrich Tukurs in einem kürzlich von ihm veröffentlichten Video für einen Teil der Bevölkerung zu einer bitteren Realität: Sie verhungern nicht nur an der Seele, sondern auch am Leibe.
Impfpass als der neue Reisepass
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Noch wird es etwas aufwändig, den Gesundheitsstatuts der Menschen zu überprüfen. Für den Impfstatus wird auf den gelben Impfausweis verwiesen, für den Status “genesen“ auf einen PCR-Test. Geplant ab Sommer wird sich das ändern. Dann soll der mehrere Hundert Millionen Euro teure “digitale Immunitäts“ der EU zur Verfügung stehen. Er wird dann, so ist es vorgesehen, das Instrument, von dem die Nutzung der Freizügigkeit nach dem Schengen Abkommen abhängt. “Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nun angekündigt, es werde ihn »in der zweiten Hälfte des zweiten Quartals« geben. Das sagte Spahn im ZDF. Der digitale europäische Impfausweis soll nach dem Willen der EU-Kommission bis zum 1. Juni fertig sein, spätestens ab dem 30. Juni soll er im gesamten Schengenraum genutzt werden können. Alle 27 EU-Staaten sollen diese Bescheinigungen dazu gegenseitig anerkennen.“ (Spiegel online 5.5.2021) Sie soll nur für die gelten, die - dann elektronisch - über einen QR-Code ihren Gesundheitsstatus als “geimpft“ oder “genesen“ nachweisen. Die Zeitung Macwelt schreibt dazu: “Behörden wie Zoll, Polizei, Ordnungsamt etc. erhalten vom nationalen Anbieter wie in Deutschland Gesundheitsministerium eine Verifizierungs-App, die die Daten aus dem digitalen Impfpass auf ihre Gültigkeit überprüfen kann.“
Nicht-Geimpfte bleiben als "Gefährder" draußen
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Dieser “digitale Gesundheitspass“ ersetzt auch im Inland den gelben Impfpass und wird so einfach als Zugangskontrolle auszulesen sein wie heute bereits ein Bahnticket oder ein Theaterticket mit einem Strich- oder QR-Code. Das BMG erklärte der Zeitung Computer Bild dazu: "Der Frisörladen kann sich kostenlos die Prüf-App herunterladen und damit die Test- beziehungsweise Impfzertifikate abscannen. Wenn die Prüf-App grün aufleuchtet, sind Test- beziehungsweise Impfzertifikate in Ordnung." Lesegeräte oder Security an den Eingängen der Geschäfte, Dienstleistungseinrichtungen, Veranstaltungsorten, Bahnhöfen, Flugplätzen, ja bis hin zu Behörden und Wahllokalen lassen eine selektive Zugangssperre für Nichtgeimpfte problemlos ermöglichen. Wie sagte Kanzlerin Merkel kürzlich in einem Videogespräch mit Künstlerinnen und Künstlern: ““Der Sommer wird nicht so verlaufen, wie der Winter verlaufen ist.“ Und: “Wenn wir alles dann zum Schluss wieder aufmachen, ist es auch schwierig.“ Also lassen wir es für alle Nichtgeimpften lieber zu. Stattdessen: Restaurantbesuche, Einkäufe und auch Verreisen wären mithilfe des Impfpasses, der Informationen zu Impfungen, überstandenen Corona-Infektionen sowie Testergebnisse enthält, möglich, wie “vital“ es am 6.5.2021 in aller Klarheit schreibt. Wie oben bereits gesagt: Das Ziel ist, so Minister Spahn, die Impfung aller Menschen weltweit. Und dass das Ganze nicht mal schnell beendet sein wird, liegt im Interesse der EU-Kommission. Die hat inzwischen rund 3 Milliarden Impfdosen geordert, also ein Vielfaches der Einwohnerzahl der EU. Damit es nicht so kommt, wie vor einigen Jahren bei der Schweinegrippe, als mangels Impfbereitschaft der teuer bezahlte und eingelagerte Impfstoff vernichtet werden musste, muss der Impfdruck aufrechterhalten werden. Wie könnte das besser geschehen als durch soziale Ausgrenzung der “Impfmuffel“ oder “Impfverweigerer“ gepaart mit digitaler Kontrolle? Bei Huxley hieß es “Schöne neue Welt“, in der Realität dagegen “Neue Normalität“ - aber schön ist daran nichts.
Noch ein Nachtrag mit Zitaten, die die hier geäußerten Befürchtungen mehr als berechtigt erscheinen lassen. Der Journalist Georg Mascolo in der Süddeutschen Zeitung (8.5.2021): "Wer geimpft oder genesen ist, muss seine Freiheiten zurückerhalten." In der gleichen Ausgabe meint der juristische Korrespondent der Zeitung, Wolfgang Janisch, in einem Meinungsbeitrag: "Die Verordnung über die Rechte Geimpfter ist da nur ein Anfang. Praktische Fragen wie der digitale Impfnachweis - das Ticket in die Freiheit - müssen dringend gelöst werden. Und was ist mit den Gastronomen, die nun für die Immunisierten öffnen wollen? Darf man ihnen dies verwehren?“
Der Ressortleiter Gesellschaft der SZ, Christian Mayer ebenfalls am 8.5.: Der digitale EU-Impfpass “könnte, versehen mit einem fälschungssicheren QR-Code, als Einlasskarte für Reisedestinationen, Restaurantbesuche und Konzerte dienen. Der digitale Impfausweis auf dem Smartphone wäre das Ticket in die Freiheit.“ Und Karl Lauterbach in “Die Welt“ am 7.5.: “"Das Leben für Geimpfte wird sehr viel leichter sein als für Nicht-Geimpfte."
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