Gesundheit

Familienministerin verteidigt 219a-Kompromiss

Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat den Kompromiss von Union und SPD zum Paragrafen 219a verteidigt und den entsprechenden Gesetzentwurf für Januar angekündigt. "Die SPD hatte zwei grundlegende Ziele: umfassende Informationen für die betroffenen Frauen zu ermöglichen und Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu geben", sagte Giffey der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe).
Beides werde mit der erzielten Einigung erfüllt. "Auf dieser Basis werden wir im Januar den Gesetzentwurf vorlegen", kündigte die Ministerin an. Es sei klar gewesen, dass keine der beiden Seiten 100 Prozent ihrer Wünsche erfüllt bekommen könne, so Giffey. "SPD und Union kommen da von verschiedenen Polen." Es gebe kaum ein Thema, bei dem die Positionen so unterschiedlich seien wie hier. "Die eine Seite sagt: abschaffen, die andere: nicht anrühren." Politik sei aber die Kunst des Möglichmachens, Realität und Anspruch zusammenzuführen, mahnte Giffey. "Der Auftrag, mit dem die fünf Minister in die Gespräche gegangen sind, war, in diesem Sinne eine Einigung zu finden." Auf die Forderung einiger SPD-Abgeordneter, die Abstimmung im Bundestag als ethische Gewissensentscheidung freizugeben, reagierte sie ablehnend: "Für einige mag es reizvoll sein, die Abstimmung freizugeben. Aber wir sind in einer Koalition. Sollen wir die nächste schwierige Abstimmung  auch freistellen?"  Die Gefahr sei dann, dass es immer weniger Verbindlichkeit in der Koalition gebe. Das sei keine gute Grundlage für eine Zusammenarbeit. Giffey mahnte zur Besonnenheit: "Wir haben einen konkreten Gesetzentwurf zugesagt. Ich finde, es lohnt sich, diesen abzuwarten, sich eine Meinung zu bilden und erst dann das weitere Vorgehen festzulegen."
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